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Feldgröße Bezeichnung Sachzuwendung
Verfasst: Sonntag 16. November 2025, 19:19
von PanagiotisLolas
Hallo allerseits,
ich möchte eine Spendenbescheinigung für eine Sachzuwendung ausstellen. Die Zuwendung besteht aus sechs Teilen neugekauften Zubehörs für eine Maschine. Mir wurde auch der Kaufbeleg zur Verfügung gestellt aus der der Wert der einzelnen Zubehörteile hervorgeht. Wenn ich es richtig verstehe, sollte im amtlichen Formular für Sachspenden im Feld "Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis, usw" jedes Teil einzeln aufgeführt werden.
Nun scheint bei der automatischen Formulargenerierung der Wert des Feldes "Bezeichnung Sachzuwendung" aus einer Buchung verwendet zu werden. Darin sind weder mehrzeilige noch längere Texte möglich. Und im Standardformular ist auch nur die Ausgabe einer einzigen Zeile möglich.
Ich würde aber gerne die sechs teile einzeln mit Zustand und Preis in der Spendenbescheinigung aufführen. Gibt es einen Workaround oder mache ich einen Denkfehler?
Vielen Dank für euere Hilfe, P
Re: Feldgröße Bezeichnung Sachzuwendung
Verfasst: Montag 17. November 2025, 10:17
von joma
Hallo,
Ich muss mir das mal anschauen ob dein Vorschlag auch so von den Finanzbehörden gedacht ist.
Der Workaround aktuell wäre einfach sechs Buchungen für die einzelnen Teile zu erstellen. Du bekommst dann zwar auch sechs Spendenbescheinigungen, aber das sollte ja kein Problem sein.
Re: Feldgröße Bezeichnung Sachzuwendung
Verfasst: Mittwoch 26. November 2025, 05:38
von PanagiotisLolas
Hallo, gibt es hier schon Neuigkeiten?
Lieben Dank, P
Re: Feldgröße Bezeichnung Sachzuwendung
Verfasst: Mittwoch 26. November 2025, 09:48
von joma
Ich weiß nicht ob man in einer Sachspenden Bescheinigung mehrere Sachen in einer Bescheinigung über den Text zusammen fassen kann.
Im Internet habe ich mal gefunden, dass man mehrere auch über eine Sammelbestätigungen zusammen fassen kann. Aber da steht ja eindeutig im Titel dass es eine Sammelbescheinigung für Geldspenden ist.
Vielleicht hat hier ja jemand anders eine Antwort auf die Frage.
Falls das erlaubt ist kann man natürlich das Feld in eine größere Textarea umwandeln.
Re: Feldgröße Bezeichnung Sachzuwendung
Verfasst: Donnerstag 27. November 2025, 10:49
von accoman
Hallo,
ich denke, das ist zulässig, z. B. als "Sammelbestätigung" (da müssen die Spenden nicht einmal zeitgleich erfolgt sein, aber detailliert aufgelistet werden).
Quelle ist das Amateurmusikportal (
https://frag-amu.de/spenden-spendenbescheinigung/), das vom Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) betrieben wird. Besonders der Abschnitt "Wie schreibe ich eine Spendenbescheinigung?" ist interessant. Dort findet man auch einen Link zum Finanzministerium wegen der Vorgaben.
Und letztlich hilft vielleicht auch ein Anruf beim zuständigen Finanzamt.
Viel Erfolg.
Re: Feldgröße Bezeichnung Sachzuwendung
Verfasst: Donnerstag 27. November 2025, 15:25
von joma
Natürlich gibt es Sammelbestätigungen. Wir haben das auch für Geldspenden. Hier werden auf der zweiten Seite alle Spenden in einer Tabelle aufgelistet. Eine Spalte ist für den Schalter Ersatz für Aufwendungen weil dieser ja pro Spende anders sein kann. In der ersten Seite ist der Schalter dann weg.
Für Sachspenden müsste das dann anders ausschauen. Da müssten dann in der Tabelle auf der zweiten Seite die Angaben zu Bezeichnung , Herkunft und Unterlagen Wertermittlung als Spalten in der Tabelle sein. Die erste Seite müsste von Sachspenden kommen aber ohne die drei Angaben.
So etwas könnte man natürlich in JVerein implementieren. Aber das würde nichts helfen weil man ja nur offizielle Vordrucke verwenden darf. Und da habe ich noch keinen Vordruck für eine Sammelbescheinigung für Sachspenden gefunden.
Siehe
https://esth.bundesfinanzministerium.de ... -37-I.html.
Wenn du eine kennst, dann könntest du mir den Link dazu hier posten.
Die Diskussion oben ist jetzt ob man in einer Einzelbescheinigung für Sachspenden trotzdem mehrere auf der ersten Seite auflisten darf. Natürlich müsste das Datum, die Herkunft und die Unterlagen Wertermittlung die gleichen sein.
Ja, da müsste derjenige beim Finanzamt nachfragen.