Rechnungsnummer gem. § 14 (4) UStG

Hier können die JVerein-Frischlinge ihre Fragen stellen.

Moderator: heiner

Antworten
thomas-w
Beiträge: 88
Registriert: Freitag 17. November 2017, 15:08
Verein: VFFOW
Mitglieder: 800
JVerein-Version: 2.8.16
Betriebssystem: Win 10
Wohnort: Hamburg

Rechnungsnummer gem. § 14 (4) UStG

Beitrag von thomas-w »

Hallo,

ich muss für einige Mitglieder eine Rechnung über den Jahresbeitrag ausstellen und wollte das über JVerein machen. Dazu habe ich ein Formular der Art "Rechnung" angelegt und wollte nun ein neues Formularfeld anlegen. Im Bereich mitgliedskonto und auch sonst kann ich keine Rechnungsnummer finden. Auch finde ich keine Einstellungsmöglichkeit zur Rechnungsnummer (Intervall, Prefix, wann wird wieder neu nummeriert). Ohne Rechnungsnummer ist mir das zu unsicher, da die Rechnungsnummer gem. § 14 (4) zu den Pflichtbestandteilen einer Rechnung gehört.

Es gibt zwar die Regelung zu Kleinbetragsrechnungen, aber die muss man immer im Kopf haben. Oder gibt JVerein eine Meldung aus, wenn der Kleinbetrag überschritten wird?

Erstellen andere Vereine Rechnungen über JVerein? Ignoriert ihr einfach die Pflichtausgabe der Rechnungsnummer? Oder wählt ihr einfach eine andere Bezeichnung z. B. "Kontoauszug mit der Bitte zur Zahlung"?

Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen und Tipps.

Gruß,
Thomas
Benutzeravatar
DIG
Beiträge: 478
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 00:02
Verein: Deutsch-Isländische Gesellschaft e.V.
Mitglieder: 250
JVerein-Version: aktuellste
Betriebssystem: Win
Wohnort: Krefeld

Re: Rechnungsnummer gem. § 14 (4) UStG

Beitrag von DIG »

Hallo Thomas,

nach §14 UStG gibt es Plichtangaben auf einer Rechnung wozu auch eine Rechungsnr. gehört, das ist soweit richtig. Und für Kleinbetragsrechnungen gibt es diesbezüglich Erleichterungen, auch klar.
Aber: Diese Norm/Vorgabe betrifft (nur) Rechnungen die umsatzsteuerrelevant sind, so dass der Empfänger ggf. die in der Rechnung enthaltene USt als Vorsteuer in Abzug bringen kann.
Also:
1. Seid Ihr als Verein denn überhaupt umsatzsteuerpflichtig?
2. Falls ja, dann auch für Mitgliedsbeiträge?
3. Falls ja bei 1. oder/und 2., gibt es überhaupt einen Rechnungsempfänger der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist?
Ein Nein bei 1. oder 3. reicht und §14 UStG ist nicht wichtig für Dich.

JVerein kann jedenfalls keine Rechnungsnummern. Für die Berechnung von USt-pflichtig Leistungen nimm halt ein dafür besser geeignetes Fakturierungsprogramm, idealerweise eins das auch gleich eine Schnittstelle für die USt-Voranmeldung mitbringt. Die (USt-freie) Rechnung für den Mitgliedsbeitrag geht auch m.E. ohne Nr., sogar anabhängig von der Höhe. BTW: Bei USt-Pflicht nutze Syntax (oder eine andere FiBu) denn JVereins Buchhfüchrung kann mit USt nicht im dann nötigen Umfang umgehen.

Viele Grüße,
Carsten
Viele Grüße,
Carsten
Antworten