Moin Moin zusammen,
ich habe für meinen kleinen Fußballverein die Buchführung übernehmen müssen und habe da so einige Fragen.
Da wir nicht Umsatzsteuer pflichtig sind, sondern jährlich nur die Körperschaftssteuer-Erklärung mit der Anlage GEM 1 sowie der Überschussmittteilung verpflichtet sind, stehe ich gerade vor einem kleinen Problem.
1. Wir haben kein eigenes Vereinsgelände so dass wir für Versammlungen z.B. in eine Cafe gehen müssen. Bei Vorstandssitzungen zahlt der Verein die Getränke wo ich mich nun Frage, wo buche ich diese hin. Ich würde diese nun in den Ideellen Bereich einordnen und evtl das Konto 2900 dafür benutzen.
2. Wir machen zum Abschluss der Saison auch ein Mannschaftsabend wo wir ebenfalls die Kosten übernehmen. Hiebei würde ich jetzt spontan auch den Ideellen Bereich mit dem Konto 2800 nehmen.
3. Seit neustem geht die Mannschaft ab und zu mal zum Fitness oder auch zum Schwimmen als Trainingseinheit. Da dies wie ich denke in den Zweckbetrieb fällt fehlt mir jedoch hier das entsprechende Konto.
Da mein Vorgänger leider unerwartet verstorben ist und die Buchführung nie mit einem Programm gemacht hat fehlen mir bei diesen Fragen leider die nötigen Erfahrungen und hoffe, dass ihr mir dabei helfen könnt.
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon einmal recht herzlich.
Schönes Wochenende
Markus
Buchungskonten SKR49
Moderator: heiner
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Samstag 15. Juli 2017, 20:40
- Verein: Fussballverein
-
- Beiträge: 39
- Registriert: Dienstag 4. Oktober 2016, 15:25
- Verein: Ökumenisches Stundengebet e.V.
- Mitglieder: 75
- JVerein-Version: 2.8.18
- Betriebssystem: Windows 10
Re: Buchungskonten SKR49
Hallo Markus,
willkommen im Club der frischgebackenen Kassenwarte.
Ich möchte mich nicht fahrlässig auf juristisch unsicheres Parkett begeben. Allerdings bin ich, als ich im Herbst letzten Jahres selbst neu in der Rolle war, bei der Google-Recherche auf viele Informationen gerade für Sportvereine (mit ihrer nicht immer einfachen Unterscheidung von ideellem Bereich und Zweckbetrieben) gestoßen. Exemplarisch sei nur auf die Website des Landessportbundes NRW hingewiesen und die dort verlinkte Broschüre "Steuern und Buchführung im Sportverein".
Entscheidend ist jedenfalls die saubere Trennung von ertragssteuerfreien und erstragssteuerpflichtiger Ein- und Ausgaben. Da würde ich die Zuordnung so treffen, wie Du es getan hast. Innerhalb der Buchungsklassen können die Buchungsarten selbst festgelegt und so auf den Bedarf des Vereins abgestimmt werden. Wenn Du also etwa für das (Fitness- und Schwimm-)Training eine eigene Buchungsart für sinnvoll hältst, um die Ausgaben später identifizieren zu können, leg sie einfach an.
Frank
willkommen im Club der frischgebackenen Kassenwarte.

Ich möchte mich nicht fahrlässig auf juristisch unsicheres Parkett begeben. Allerdings bin ich, als ich im Herbst letzten Jahres selbst neu in der Rolle war, bei der Google-Recherche auf viele Informationen gerade für Sportvereine (mit ihrer nicht immer einfachen Unterscheidung von ideellem Bereich und Zweckbetrieben) gestoßen. Exemplarisch sei nur auf die Website des Landessportbundes NRW hingewiesen und die dort verlinkte Broschüre "Steuern und Buchführung im Sportverein".
Entscheidend ist jedenfalls die saubere Trennung von ertragssteuerfreien und erstragssteuerpflichtiger Ein- und Ausgaben. Da würde ich die Zuordnung so treffen, wie Du es getan hast. Innerhalb der Buchungsklassen können die Buchungsarten selbst festgelegt und so auf den Bedarf des Vereins abgestimmt werden. Wenn Du also etwa für das (Fitness- und Schwimm-)Training eine eigene Buchungsart für sinnvoll hältst, um die Ausgaben später identifizieren zu können, leg sie einfach an.
Frank
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Samstag 15. Juli 2017, 20:40
- Verein: Fussballverein
Re: Buchungskonten SKR49
Hallo habe da nochmals eine Frage,
also ich Buche einen kleinen Fußballverein und nun habe ich hier wei Rechnungen wo ich nicht zuordnen kann wo ich diese hin Buchen soll.
Einmal geht es darum, dass mann mit den Spielern in ein Schwimmbad gegangen sind, und einmal für einen Personaltraining.
Das Personaltraining würde ich jetzt evtl mit unter die 5305 Trainerkosten im Zweckbetrieb buchen.
Ich hoffe IOhr könnte mir bei diesen zwei Fragen helfen.
also ich Buche einen kleinen Fußballverein und nun habe ich hier wei Rechnungen wo ich nicht zuordnen kann wo ich diese hin Buchen soll.
Einmal geht es darum, dass mann mit den Spielern in ein Schwimmbad gegangen sind, und einmal für einen Personaltraining.
Das Personaltraining würde ich jetzt evtl mit unter die 5305 Trainerkosten im Zweckbetrieb buchen.
Ich hoffe IOhr könnte mir bei diesen zwei Fragen helfen.