Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und leider keinen passenden Beitrag dazu gefunden:
Ich möchte gern die Sammelspendenbescheinigungen erstellen und via Email versenden. Diese Arbeitsweise muss beim Finanzamt angezeigt werden, was ich auch bereits getan habe. Es muss allerdings auf der Bescheinigung vermerkt sein, also habe ich eine individuelles Formular für die Bescheinigungen erstellt.
Nun das Problem, die Buchungsliste sprengt bei manchen Mitgliedern/Adressen die 2. Seite, so dass es einfach mittendrin aufhört.
Da ich die Tabelle aus der Standard-PDF Datei sowieso schicker finde und diese auch sich auf 2-3 Seiten selbstständig vergrößert, wäre meine Frage, ob ich diese auch irgendwie in mein individuelles Formular einfügen könnte?
Oder wenn das mit der Schicken Tabelle nicht funktioniert, dann wie kann man die Buchungsliste auf 2 oder mehr Seiten verlängern?
Schrift verkleinern bringt leider auch nichts... mit der größe 2-3 kann man nichts mehr lesen
Ich hoffe es war verständlich und hoffe auf Ideen oder Hilfen =)
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roy
Buchungsliste für Sammelspendenbescheinigungen
Moderator: heiner
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Re: Buchungsliste für Sammelspendenbescheinigungen
Hallo Roy,
Heiner
Kannst du mir für diese Behauptung eine Rechtsgrundlage benennen? Wenn ja, würde ich mit dem Entwickler für die Spendenbescheinigungen Kontakt aufnehmen, dass ein entsprechender Vermerk in das Standardformular aufgenommen wird.Es muss allerdings auf der Bescheinigung vermerkt sein, also habe ich eine individuelles Formular für die Bescheinigungen erstellt.
Heiner
PS: Denkt daran, eure Vereine unter viewforum.php?f=3 vorzustellen.
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Re: Buchungsliste für Sammelspendenbescheinigungen
Hallo Heiner,
auf die schnelle habe ich keine Paragraphen darüber gefunden, deswegen habe ich mal die Mail die ich von meinem zuständigen Finanzamt erhalten habe in teilen eingefügt. Und das wichtigste markiert.
Ich hoffe das es dir weiterhilft... :
Gruß Roy
[...]
bei einer maschinell erstellten Zuwendungsbestätigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
> Die Zuwendungsbestätigung enspricht dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck
> die Zuwendungsbestätigung enthält die Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
> eine rechtsverbindliche Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile
eingeblendet oder es wird beim Druckvorgang eine solche Unterschrift
in eingescannter Form verwendet
> das Verfahren ist gegen unbefugten Eingriff gesichert
> das Buchen der Zahlungen in der Finanzbuchhaltung und das Erstellen
der Zuwendungsbestätigungen sind miteinander verbunden und die Summen können
abgestimmt werden
> Aufbau und Ablauf des bei der Zuwendungsbestätigung angewandten maschinellen
Verfahrens sind für die Finanzbehörden innerhalb angemessener Zeit prüfbar;
dies setzt eine Dokumentation voraus, die den Anforderungen der Grundsätze
ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme genügt.
Es ist zu beachten, dass diese Regelung nicht für Sach- und Aufwandsspenden gilt.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
Finanzamt Göppingen
auf die schnelle habe ich keine Paragraphen darüber gefunden, deswegen habe ich mal die Mail die ich von meinem zuständigen Finanzamt erhalten habe in teilen eingefügt. Und das wichtigste markiert.
Ich hoffe das es dir weiterhilft... :
Gruß Roy
[...]
bei einer maschinell erstellten Zuwendungsbestätigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
> Die Zuwendungsbestätigung enspricht dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck
> die Zuwendungsbestätigung enthält die Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
> eine rechtsverbindliche Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile
eingeblendet oder es wird beim Druckvorgang eine solche Unterschrift
in eingescannter Form verwendet
> das Verfahren ist gegen unbefugten Eingriff gesichert
> das Buchen der Zahlungen in der Finanzbuchhaltung und das Erstellen
der Zuwendungsbestätigungen sind miteinander verbunden und die Summen können
abgestimmt werden
> Aufbau und Ablauf des bei der Zuwendungsbestätigung angewandten maschinellen
Verfahrens sind für die Finanzbehörden innerhalb angemessener Zeit prüfbar;
dies setzt eine Dokumentation voraus, die den Anforderungen der Grundsätze
ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme genügt.
Es ist zu beachten, dass diese Regelung nicht für Sach- und Aufwandsspenden gilt.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
Finanzamt Göppingen